Erbare Wolweise großgünstige
Herrn Bürgermeister vnd Rath, E. E. W. seind vnser schultig gehorsam
mit gebürlicher vnderthenigkeit demütigs fleis beuor.
Es wird großgünstigen
Herrn vil vnd oft gefraget, waser vrsachen doch der gemeine Mann
so gar verarme vnd das Volck ihe Ermer werde. Welche frag E. E.
R. auch an vns gelangen lasen, aus waser vrsachen doch der Borttenhandel
in diser Stad so ganz vnd gar in abfal gerate, auf welche frag wir
zuantwortten vns schultig erkennen vnd bitten derwegen in demut
disen vnsern warhafftigen bericht, den wir wol zuerweisen haben
vnd alzu war ist, günstigen guten glauben zugeben. Vnd ist
erstlich an dem vnd alzu war das diser Borttenhandel so ganz vnd
gar verderbett das wenig dauon diser zeit noch vbrig.
Denn daß sollen E. E.
R. eigentlichen vnd warhafftig berichtt sein, das die Erbare Frau
Vtmanin allein in neunhundert Personen Borttenwirckerin gefürddert.
Volgend hat es ymer abgenommen biß es lezlich auf 8, 7, 5,
4 vnd drey hundert vnd noch weniger worden, biß es entlichen
dohin gedien, das sie gar dauon ablasen musen. Welches solchen armen
personen die also gefürddertt worden sind, gar ein groser vnd
vnuerwindlicher nachtheil worden ist.
Zum andern die Paul ihenischin
die solchen Borttenhandel in zwenzigk Jhar getriben, vnd in die
600 Personen Borttenwirckerin vnd klipplerin gefürddert die
dieser zeitt vber 15 Personen nicht hat zufürddern.
Zum dritten die Johann widmannin
die auch etwo vil ihar in die 500 Personen gefürddertt die
izt kaum zehen fürddern kan.
Zum virden die Jörg Gerberin
so bißher in 300 Personen gefürddertt, die dieser zeitt
fast alle ablegen müsen, vnd ihr gar wenig hat zufürddern.
Zum fünfftten Nicol Kolreutterin
die gemeyniglich in 200 Personen gefürddert, welches nun fast
auch gar abgenommen, vnd wenig mehr gefürddertt worden.
Deßgleichen Jacob Schumanin,
auch noch ander mehr, die ein yede vil armer Leute gefürddert
haben, die nun meisten theil abgelegett seind worden. So man nun
die summa aller abgelegten Personen soltte zusammen summiren, würde
es ein schreckliche summa armer Leutte machen, die nicht mehr können
gefürddertt werden, dagegen würde es gar eine grose summa
vnd wol so vil ader vil mehr Personen machen, die etwa noch vor
wenig Jare durch solchen handel sind gefürddertt worden alß
ettwan durch das Berckwerck möchten gefürddertt worden
sein. So dann nun das Berckwerck ezlich Jahr so ganz vnd gar abgenommen,
das wenig personen dadurch können gefürddertt werden,
vnd ihr vil deßhalb Weib vnd Kind verlasen, wandern vnd sich
auf andere Berckstet, do sie anders dieselben auch bekommen können,
begeben müsen. Zu dem auch die Theuerunge mit eingerissen vnd
auch kein Ende noch aufhören sein will, vnd zum dritten auch
diser Borttenhandel so ganz vnd gar gefallen das also weder Mannes
noch Weibes Personen mehr fürddernis haben, vnd also die gemeine
Stadt voll voll armer Leutte worden, vnd derselben teglich mehr
werden.
So ist nun dise frag nich vnbillich
was doch dj vrsache sey, so wöllen wir nun souil den borttenhandel
betreffen solch e vrsachen anzeigen vnd ihm dorauff E. E. W. glaubwirdig
berichtten, das solche vrsach ym grund niemand anderst dann den
einkommenden Schotten die alhir sogar eingewurzeltt, vnd sich noch
teglich einflechten, sambt den Bortten Läten.
Dann souil die Schotten anlangett,
so kauffen sie Erstlichen alle bortten auf die ihnen zugetragen
werden vnd diselbigen nehmen dann vmb halb gelt, doran die borttenlaten,
Hendler vnd haussirer schuldigk sind, wie wir hernach wöllen
anzeigen, das wir also vnser Wahr nicht können vertreiben,
vnd dadurch ablegen müsen die zuuor gefürddertt worden
sind.
Item so nemen sie auch alles
verbotten gelt, vnd gilt ihnen eben gleich, es sey gute ader böse
münze, dann sie wissen solche falsche münz an andern ortten
vnd in anderem wege anzuwenden, das sie daran keinen verlust tragen
dürffen.
Zum dritten will es auch bey
denen Schotten die sich mit heußlichem wesen als Bürger
vnd Haußgenossen nicht beruhen, sondern alle ander Schotten
die sich alhie in die Gasthoeffe einlog zihen sie zu sich in ihr
heuser vnd wohnung, aldo aufzukauffen halb vmb geltt, halb vmb sonst,
was ihnen nur wird zugetragen.
Vnd ob es wol auch an dem das
ezlich Schotten die doch wenig sein, als Carl lun vnd ezlich andere
sein mügen, die aufrichttiges Gemüts, vnd gemeiner armer
Leuthe schaden vnd nochtheil nicht begern, so sind doch der andern
desto mehr, vnd werden ihr teglich mehr, die allein ihren eignen
Nuz vnd den selben alzu sehr suchen, vnd nicht darnach fragen es
verderbe dorüber wer do wölle, wann nur ihr beuttel gefüllett
wird.
An dem allen aber sind die
Tendel Läten vnd Hendler fast Principalis Causa vnd vornembste
vrsachen, dann wann dise nicht weren, vnd den Schotten also allenthalben
mit ihrem haussiren nochliffen, müsten es die Schotten auch
wol pleiben lasen, vnd ihre hendell in andere wege anstellen. Vnd
das wir von den Bortten Läten vnd Hendlern weitterberichtten,
so ist es an dem vnd auch war, das sie alle gestolen wahr von Bortten
vnd Seiden so vns entfrembdt vnd abgetragen wird auffkauffen, dasselbe
wolfeyl bekommen, vnd solche gattung wider, nehner dann vmb halb
gelt geben können. Welches wir zuthun nicht vermügen,
vnd werden solche Bortten vnd Tendel Läten von tag zu tag mehr,
vnd vil iunger Megde die wol dinen kündten sich solcher Tendeley
vnterstan, das also der abfahl dises Borttenhandels aus den zweyen
vrsachen vornemlichen vnd allermeist hutt herflissen, das die Bortten
Läten, Tendlerey vnd haussirer dann auch die Schotten in diser
Stadt so ganz vnd gar vberhand genommen, das wo es lenger also bleiben
soltte, were es vnmüglichen disen handel zuerhaltten. Wir musten
ihn ganz vnd gar fallen lasen dessen nicht allein souil armer Leuthe
die keine fürddernis mehr haben musten auch mit vnserm grosen
schaden dauon ablasen.
Domitt nun solchem allen, nicht
allein vns Vorlegern sondern auch vilmehr souil armen Leutten, Bürgern
vnd Einwohnern diser Stadt, wo nicht genzlich doch zum theil möcht
geholffen werden.
So bitten wir erstlich E. E.
W. zum allerfleissigsten als wir können vnd mügen zubitten,
Erstlich abzuschaffen alle vnd iede Bortten Läten semptlich
vnd sonderlich, vnd welche vnter denen disen handel treiben wollen
das sie dessen vnd also der kauffleutte in den ihren heusern abwartten,
wie wir bißher gethan vnd noch thun.
Zum andern das bey einer namhafftigen
geltstraff gebotten werde, das die Personen so Läten haben
die Schotten in ihre heuser ab vnd zuzufüren nicht macht haben
sondern des glücks gleich vns gewerttig sein sollen. Item es
keinem Jungen noch megdlein auch weder Weibes noch Mannes Personen
erlaubet soll sein. Deßgleichen befindet sich das auch andere
Kramer mit bortten handeln sonderlich Caspar meihner, welcher einen
Laten gegen Hironimusen Jursche? Gasthofe führet in welchem
Gasthofe die schotten allermeist mithauffen aus vnd eingehen, das
solches disem kramer auch erbethen werde, dann wie solches gelegen
soltte, vnd di kramer sich in vnsern handel soltten schlahen, würde
der lezte ... dann der erste, denn wir sind nicht kramer, haben
auch keine andere kramwahr, sondern haben vnsern handel allein mit
Bortten. So ist es nun nicht vnbillich das die kramer ihre kramerei
pflegen wie sie verlanget gethan, vnd sich mittelst in alle handel
schlahen damit einer mit dem andern verderbe, sondern ein igklicher
seines berufs ordentlicher weise ... vnd also ordnung gehaltten
werde. Bitten derhalben zum fleissigsten das solches bey Caspar
meihnern abgeschafftt vnd auch sonst keinem kramer gestattet werde.
Zum dritten do sich solche
Tendlerin vnd haussirerin woltten beclagen sie köntten ihre
Wahr von einem Marcktt zum andern aus vnuormügen nicht erhaltten
so sind wir erbötig ihnen diselbe zu ieder zeitt mit barem
gelte zubezalen.
Zum virden weil dj Schotten
alhie sich so heuffig einlasen, die doch der meiste theil der armen
Gemeyn wie gemeld nachteilig sind, so bitten wir zum fleissigsten,
ein Erbarer Wolweiser Rath woltten hinfürder keinen Schotten
weder zur Bürgerschafftt noch zur Mite einkommen lasen, er
werde dann mit besonderen Gesezen vnd Eydes Pflichten, auch bey
einer namhafftigen geltstraff dazu vereydett vnd verpflichtt, das
er sich aller angezeigter puncten, domitt wir altte Bürger
vnd Einwohner bißher ein zeitlang von ihnen beschwert worden
sind, genzlich enthaltten. Und do ihr einer ader mehr dorüber
befunden, das er solchen nachtheil einem Erbarn Wolweisen Rath vnd
gemeinem ... ader Nuz geduppeltt ... verbüssen, domit also
eigener nuze verhüttet, vnd gemeiner nuze doch ezlicher masen
souil müglichen möchte befürddert werden.
Dagegen sind wir erbötig
auf vnsern selbsteignen kosten einen ader mehr souil vns vonnöten
sein wöllen, dorauff zu haltten das auf solche Bortten Läten,
Tendlerey, Haussirerey vnd dergleichen gute achtung geben sol, domit
ob solchen eines Erbarn Raths Beuelh vnd mandat fleissiger möchte
gehaltten werden.
Dessen allen vnd yden besondern
wöllen sich ein Erbarer Wolweiser Rath günstig erzeigen,
ob disem vnserm langen anzeigen keinen verdriß haben, sondern
solch vnser demütig suchen günstig bedencken, vnd vns
mit vnserm anwalden brifsweisen Heinrichen Schullern mit guter günstiger
antwort beanthwortten. Das wöllen vmb wolgedachtt E. E. W.
vnd all derselben Gelibtten wir sembtlich vnd sonderlich alles gebürlichen
gehorsams vns thun verhaltten.
E. E. W. gehorsame vnderthannen
Die frawen |
1 Zehendtnerin
Hanß Vnwirdin
2 Bürgermeisterin Fabian
Wolffin
3 Johann Widmannin
5 Nicol Kolreutterin
4 Johann Koitterin
6 Paul Jhenischin
7 Valten Feudlin
8 Hans Haußleutterin
9 Samuel Heundlin
12 Jörg Gerberin
13 Anthonius Weckin
10 Jacob Schreitterin
11 Jacob Schumanin
18 Lorenz Melzerin
16 Balthasar Giftlin
17 (gestrichen)
14 Steffan Pürstenbinderin
15 Jörg Goltschmidin sambt
andern ihren mitgenossen |
Ob sich auch günstigen
herrn die Haussirer ab solchem vnsern suchen beschweren, vnd sagen
woltten, es were ihre narunge die man ihnen nicht soltte verbitten,
dorauff anwortten wir das solch ihr haussiren vilmehr ihr schaden
dann ihr nuze ist, welches sich teglich in dem erweiset das sie
ihe mehr vnd mer in schulden geraten, dodurch dann oberkeitt vnd
dj Berichtte zu schicken vnd zu schaffen haben. Vnd weil sie dann
mit solchem haussiren nicht allein vns vnd souil armen Leuten neben
vns, die nicht gefürddertt werden können, sondern auch
ihnen selbst selber den größten schaden thun, so bitten
wir das ihnen solch haussirn bey einer straff verbothen werde.
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